Bemessung der Tagesgebühr nach der Gesamtausbleibezeit : BM f. Finanzen v.19.3.1984
Die einem Beamten im Falle einer Dienstzuteilung zustehende Tagesgebühr nach der Gesamtausbleibezeit (Zeit der Hinreise zum, Dauer des Aufenthaltes im und Zeit der Rückreise vom Dienstzuteilungsort) zu bemessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.422 Beamte: Reisekosten
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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