Keine Strafe für den Widerstand : Wenn die Festnahme nicht rechtmässig ist, ist es ihre Abwehr schon

Wenn die Polizei mich festnehmen will, obwohl sie dafür gar keinen Grund hat, dann darf ich mich dagegen wehren, dann darf ich den Widerstand gegen die Staatsgewalt begehen, der sonst immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu maximal fünf Jahren bedroht ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1984)
VerfasserIn: Prager, Tessa
Ort / Verlag / Datum:28.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
342.72/.73 Freiheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn die Polizei mich festnehmen will, obwohl sie dafür gar keinen Grund hat, dann darf ich mich dagegen wehren, dann darf ich den Widerstand gegen die Staatsgewalt begehen, der sonst immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu maximal fünf Jahren bedroht ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog