Keine Strafe für den Widerstand : Wenn die Festnahme nicht rechtmässig ist, ist es ihre Abwehr schon
Wenn die Polizei mich festnehmen will, obwohl sie dafür gar keinen Grund hat, dann darf ich mich dagegen wehren, dann darf ich den Widerstand gegen die Staatsgewalt begehen, der sonst immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu maximal fünf Jahren bedroht ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1984)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.74 Polizei
342.72/.73 Freiheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn die Polizei mich festnehmen will, obwohl sie dafür gar keinen Grund hat, dann darf ich mich dagegen wehren, dann darf ich den Widerstand gegen die Staatsgewalt begehen, der sonst immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu maximal fünf Jahren bedroht ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |