Rückwirkung von Tarifvertrag auf wohlerworbene Rechte : Bundesarbeitsgericht v.28.9.1983

Bereits entstandene Ansprüche können nicht rückwirkend durch Tarifvertrag beseitigt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
331.116 Arbeitsverträge
340.141 Gewohnheitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bereits entstandene Ansprüche können nicht rückwirkend durch Tarifvertrag beseitigt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog