Zur Abwehr ideeller Immissionen
Der Gesetzgeber wollte, wie aus den Materialien absolut deutlich wird, im Zweifel ein materielles Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung herstellen. Wenn nichts vereinbart war, sollte das gelten, was üblich war. Wenn im Zweifel der übliche Lohn gezahlt werden muss, werden keine Existenzen bedr...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 14; S 774-777)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 628.5 Immissionsschutz | Dokument Nr. A-361976 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |