Zur Abwehr ideeller Immissionen

Der Gesetzgeber wollte, wie aus den Materialien absolut deutlich wird, im Zweifel ein materielles Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung herstellen. Wenn nichts vereinbart war, sollte das gelten, was üblich war. Wenn im Zweifel der übliche Lohn gezahlt werden muss, werden keine Existenzen bedr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 14; S 774-777)
VerfasserIn: Künzl, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:04.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 628.5 Immissionsschutz Dokument Nr. A-361976 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage