Eine im Sinne des 37 Abs 3 AngG vereinbarte Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mässigungsrecht : OGH v.25. September 1979
Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Vertragsstrafe übermässig, also überhöht, ist, sind vor allem die Verhältnismässigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des Beklagten, ferner Art und Ausmass seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des entstan...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 2; S 150-158)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
331.77(094.5) Angestelltengesetz 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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