Eine im Sinne des 37 Abs 3 AngG vereinbarte Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mässigungsrecht : OGH v.25. September 1979

Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Vertragsstrafe übermässig, also überhöht, ist, sind vor allem die Verhältnismässigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des Beklagten, ferner Art und Ausmass seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des entstan...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 2; S 150-158)
VerfasserIn: Steinbauer, Peter
Ort / Verlag / Datum:04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-361155 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage