Widerrufsanspruch bei unzulässiger Datenübermittlung : Bundesgerichtshof v.7.7.1983

Der BGH bekräftigt die bisherige Rechtsprechung, wonach die übermittelnde Stelle grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen berechtigten Interessen einerseits und schutzwürdigen Belangen des Betroffenen andererseits vorzunehmen hat, bevor sie die Daten übermittelt. 'Dieses Abwägun...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (1984; Nr 3; S 7-8)
Ort / Verlag / Datum:15.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der BGH bekräftigt die bisherige Rechtsprechung, wonach die übermittelnde Stelle grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen berechtigten Interessen einerseits und schutzwürdigen Belangen des Betroffenen andererseits vorzunehmen hat, bevor sie die Daten übermittelt. 'Dieses Abwägungsgebot schliesst es indes nicht aus, dass in bestimmten Fällen eine Datenübermittlung regelmässig zulässig sein wird'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog