Zumutbarkeit neuen auswärtigen Arbeitsplatzes bei Betriebsstillegung : Bundesarbeitsgericht v.25.10.1983

Wird ein Betrieb stillgelegt, so können die Betriebspartner in einem Sozialplan vereinbaren, dass Arbeitnehmer, die das Angebot eines gleichwertigen und gleichbezahlten Arbeitsplatzes in einem anderen Betrieb des Unternehmens an einem anderen Ort ablehnen, nur eine geringere Abfindung erhalten als d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-360872 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage