Rückwirkende Abänderung gerichtlicher Unterhaltsvergleiche : BGH v.4.10.1982

Hat daraufhin entschieden, dass ein Prozessvergleich über künftig fällig werdende Leistungen auf eine Abänderungsklage hin grundsätzlich auch für die Zeit bis zur Klageerhebung abgeändert werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1984; Nr 3; S 229-230)
VerfasserIn: Deisenhofer, Ulrich
Göhlich, Herbert
Ort / Verlag / Datum:03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat daraufhin entschieden, dass ein Prozessvergleich über künftig fällig werdende Leistungen auf eine Abänderungsklage hin grundsätzlich auch für die Zeit bis zur Klageerhebung abgeändert werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog