Kostenerstattung für von Betriebsrat bestellten Rechtsanwalt : Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein v.19.4.1983

Der Betriebsrat kann die Kosten für einen in einem Beschlussverfahren beauftragten Rechtsanwalt nur erstattet verlangen, wenn die Beauftragung unter Beachtung der Förmlichkeit vom Betriebsrat wirksam beschlossen worden ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
347.965 Rechtsanwälte: Honorar
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Betriebsrat kann die Kosten für einen in einem Beschlussverfahren beauftragten Rechtsanwalt nur erstattet verlangen, wenn die Beauftragung unter Beachtung der Förmlichkeit vom Betriebsrat wirksam beschlossen worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog