Fischer für Grundrechtsreform : Regierungsvorlage noch in dieser Legislaturperiode
Es sei an dem aus dem Artikel 18 Bundesverfassungsgesetz (BVG) entspringenden Grundsatz festzuhalten, nach dem der einzelne alles tun darf, was das Gesetz ihm nicht verbietet, während der Staat in allen seinen Erscheinungsformen nur das tun darf, was das Gesetz ihm erlaubt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Fischer, Heinz
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Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
342.4 Bundesverfassung 34.04 Rechtsreform |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte | Dokument Nr. A-356473 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |