Fischer für Grundrechtsreform : Regierungsvorlage noch in dieser Legislaturperiode
Es sei an dem aus dem Artikel 18 Bundesverfassungsgesetz (BVG) entspringenden Grundsatz festzuhalten, nach dem der einzelne alles tun darf, was das Gesetz ihm nicht verbietet, während der Staat in allen seinen Erscheinungsformen nur das tun darf, was das Gesetz ihm erlaubt.
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Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Fischer, Heinz
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Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
342.4 Bundesverfassung 34.04 Rechtsreform |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es sei an dem aus dem Artikel 18 Bundesverfassungsgesetz (BVG) entspringenden Grundsatz festzuhalten, nach dem der einzelne alles tun darf, was das Gesetz ihm nicht verbietet, während der Staat in allen seinen Erscheinungsformen nur das tun darf, was das Gesetz ihm erlaubt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |