Wie Arbeitslose in Arbeit zu bringen wären
Der Vorschlag: Die Bundesregierung ändert 4 Abs.3 des Tarifvertragsgesetzes dahingehend, dass Arbeitsverträge mit Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses arbeitslos sind und noch nicht bei ihrem neuen Arbeitgeber beschäftigt waren, nicht mehr dem Tarifvertrag unterliegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Arbeitgeber (1984; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Vaubel, Roland
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Klassifikation: | 331.116 Tarifordnung
331.6 Arbeitslosigkeit 331.2 Löhne 331.116 Arbeitsverträge 657.471.12 Lohnkosten 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Tarifordnung | Dokument Nr. A-354836 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |