Wie Arbeitslose in Arbeit zu bringen wären

Der Vorschlag: Die Bundesregierung ändert 4 Abs.3 des Tarifvertragsgesetzes dahingehend, dass Arbeitsverträge mit Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses arbeitslos sind und noch nicht bei ihrem neuen Arbeitgeber beschäftigt waren, nicht mehr dem Tarifvertrag unterliegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Arbeitgeber (1984; Nr 3)
VerfasserIn: Vaubel, Roland
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Passive Person:Vaubel, Roland
Klassifikation:331.116 Tarifordnung
331.6 Arbeitslosigkeit
331.2 Löhne
331.116 Arbeitsverträge
657.471.12 Lohnkosten
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Vorschlag: Die Bundesregierung ändert 4 Abs.3 des Tarifvertragsgesetzes dahingehend, dass Arbeitsverträge mit Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses arbeitslos sind und noch nicht bei ihrem neuen Arbeitgeber beschäftigt waren, nicht mehr dem Tarifvertrag unterliegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog