Verwaltungsgerichtliche Kontrolle abgelehnter Ermessenseinbürgerungen?

Die Ablehnung reiner Ermessenseinbürgerungen nach 8 Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz wird seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1957 der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterzogen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 5)
VerfasserIn: Stein, Torsten
Ort / Verlag / Datum:03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.71 Staatsbürgerschaftsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Ablehnung reiner Ermessenseinbürgerungen nach 8 Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz wird seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1957 der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterzogen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog