Begriff Hauswirtschaft : VGH v.7.12.1983

Die 'Hauswirtschaft' ist gleichbedeutend mit Privatwirtschaft / Im Gegensatz zur Hauswirtschaftsführung einer physischen Person kann bei der juristischen Person nicht auf den Unterschied zwischen der Privatwirtschaft und der Erwerbswirtschaft abgestellt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:09.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.25 Hausangestellte
64 Hauswirtschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die 'Hauswirtschaft' ist gleichbedeutend mit Privatwirtschaft / Im Gegensatz zur Hauswirtschaftsführung einer physischen Person kann bei der juristischen Person nicht auf den Unterschied zwischen der Privatwirtschaft und der Erwerbswirtschaft abgestellt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog