Lebensrettung hat Vorrang : Organentnahme: Einwilligung der Angehörigen nicht vorgeschrieben - Bei Transplantationen drängt die Zeit

Die am 1. Juni 1982 im Nationalrat einstimmig beschlossene Novelle zum Krankenanstaltengesetz über Organentnahmen sieht vor, dass die Einwilligung der Angehörigen eines Verstorbenen nicht von der Ärzten eingeholt werden muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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