Lebensrettung hat Vorrang : Organentnahme: Einwilligung der Angehörigen nicht vorgeschrieben - Bei Transplantationen drängt die Zeit
Die am 1. Juni 1982 im Nationalrat einstimmig beschlossene Novelle zum Krankenanstaltengesetz über Organentnahmen sieht vor, dass die Einwilligung der Angehörigen eines Verstorbenen nicht von der Ärzten eingeholt werden muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die am 1. Juni 1982 im Nationalrat einstimmig beschlossene Novelle zum Krankenanstaltengesetz über Organentnahmen sieht vor, dass die Einwilligung der Angehörigen eines Verstorbenen nicht von der Ärzten eingeholt werden muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |