Bemerkenswertes aus der SZ 53 : Speziell die noch nicht veröffentlichten Entscheidungen
Unternehmen mit vielen Dienstnehmern, besonders aber grosse öffentlich-rechtliche Körperschaften haben oft eigene Dienstzuordnungen, die auch Disziplinarvorschriften enthalten / In dem Arbeitsgerichtsprozess hat der OGH entschieden, dass dem Gericht ein umfassendes Recht zur Nachprüfung derartiger b...
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Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
351.83 Arbeitsrecht 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 351.79 Wasserrecht 333.34 Grundbuch 347.952 Exekutionsrecht 347.9 Zivilprozessordnung 347.736 Konkursrecht 331.135 Kündigungsschutz 35.075 Amtshaftung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unternehmen mit vielen Dienstnehmern, besonders aber grosse öffentlich-rechtliche Körperschaften haben oft eigene Dienstzuordnungen, die auch Disziplinarvorschriften enthalten / In dem Arbeitsgerichtsprozess hat der OGH entschieden, dass dem Gericht ein umfassendes Recht zur Nachprüfung derartiger betrieblicher Disziplinarerkenntnisse zusteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |