Bemerkenswertes aus der SZ 53 : Speziell die noch nicht veröffentlichten Entscheidungen

Unternehmen mit vielen Dienstnehmern, besonders aber grosse öffentlich-rechtliche Körperschaften haben oft eigene Dienstzuordnungen, die auch Disziplinarvorschriften enthalten / In dem Arbeitsgerichtsprozess hat der OGH entschieden, dass dem Gericht ein umfassendes Recht zur Nachprüfung derartiger b...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 3)
VerfasserIn: Pfersmann, Hans
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
351.83 Arbeitsrecht
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
351.79 Wasserrecht
333.34 Grundbuch
347.952 Exekutionsrecht
347.9 Zivilprozessordnung
347.736 Konkursrecht
331.135 Kündigungsschutz
35.075 Amtshaftung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unternehmen mit vielen Dienstnehmern, besonders aber grosse öffentlich-rechtliche Körperschaften haben oft eigene Dienstzuordnungen, die auch Disziplinarvorschriften enthalten / In dem Arbeitsgerichtsprozess hat der OGH entschieden, dass dem Gericht ein umfassendes Recht zur Nachprüfung derartiger betrieblicher Disziplinarerkenntnisse zusteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog