Haftung des Vertreters für Irreführung : OGH v.21.9.1983

Der Vertreter haftet für seine Irreführungshandlungen bei Vertragsschluss nicht nach Vertragsrecht, sondern nur deliktisch und nur bei Vorsatz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.4 Vertragsrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Vertreter haftet für seine Irreführungshandlungen bei Vertragsschluss nicht nach Vertragsrecht, sondern nur deliktisch und nur bei Vorsatz.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog