Fünftagefrist : OGH
Als Vertreter des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme der (auch mündlichen) Verständigung nur der Betriebsratsobmann berechtigt / Ob dieser in weiterer Folge auch die übrigen Betriebsräte informierte und der Zustimmung zur Kündigung tatsächlich der geforderte Zweidritte...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1984)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 09.03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Als Vertreter des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme der (auch mündlichen) Verständigung nur der Betriebsratsobmann berechtigt / Ob dieser in weiterer Folge auch die übrigen Betriebsräte informierte und der Zustimmung zur Kündigung tatsächlich der geforderte Zweidrittelmehrheitsbeschluss zugrunde lag, ist prinzipiell ohne rechtliche Bedeutung. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |