Fünftagefrist : OGH

Als Vertreter des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme der (auch mündlichen) Verständigung nur der Betriebsratsobmann berechtigt / Ob dieser in weiterer Folge auch die übrigen Betriebsräte informierte und der Zustimmung zur Kündigung tatsächlich der geforderte Zweidritte...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
Ort / Verlag / Datum:09.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Vertreter des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber ist zur Entgegennahme der (auch mündlichen) Verständigung nur der Betriebsratsobmann berechtigt / Ob dieser in weiterer Folge auch die übrigen Betriebsräte informierte und der Zustimmung zur Kündigung tatsächlich der geforderte Zweidrittelmehrheitsbeschluss zugrunde lag, ist prinzipiell ohne rechtliche Bedeutung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog