Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer : Bundesfinanzhof v.18.10.1983 / Durchgangszimmer / Aufteilung nach dem Verhältnis zur Wohnfläche

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer durchquert werden muss / Die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Aufwendungen sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Wohnung zur Fläche des häuslichen Arbeitsz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbegünstigungen Dokument Nr. A-347941 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage