Der Chef hört mit

Verallgemeinert man die Aussagen des EA Wien, dann kann man feststellen, dass nur solche Kontrollen als mitwirkungspflichtig angesehen werden, die den Arbeitnehmer über Art, Umfang und Zweck der Kontrolle im Ungewissen lassen, die eine dauernde Kontrollsituation herbeiführen und wobei die Verwendung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1984; Nr 2)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
342.738 Postgeheimnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verallgemeinert man die Aussagen des EA Wien, dann kann man feststellen, dass nur solche Kontrollen als mitwirkungspflichtig angesehen werden, die den Arbeitnehmer über Art, Umfang und Zweck der Kontrolle im Ungewissen lassen, die eine dauernde Kontrollsituation herbeiführen und wobei die Verwendung der erhobenen Daten nicht eindeutig festgelegt ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog