Der Chef hört mit
Verallgemeinert man die Aussagen des EA Wien, dann kann man feststellen, dass nur solche Kontrollen als mitwirkungspflichtig angesehen werden, die den Arbeitnehmer über Art, Umfang und Zweck der Kontrolle im Ungewissen lassen, die eine dauernde Kontrollsituation herbeiführen und wobei die Verwendung...
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Veröffentlicht in: | Gewinn (1984; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Persönlichkeitsrecht
331.15 Arbeitsverfassung 331.15 Mitbestimmung 342.738 Postgeheimnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verallgemeinert man die Aussagen des EA Wien, dann kann man feststellen, dass nur solche Kontrollen als mitwirkungspflichtig angesehen werden, die den Arbeitnehmer über Art, Umfang und Zweck der Kontrolle im Ungewissen lassen, die eine dauernde Kontrollsituation herbeiführen und wobei die Verwendung der erhobenen Daten nicht eindeutig festgelegt ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |