Die Vorwerfbarkeit 'absoluter' Fahrunsicherheit bei Mofafahrern

Die Schuld eines fahrunsicheren Verkehrsteilnehmers - auch eines Mofafahrers - braucht sich nicht auf die Beweisbarkeit seiner Fahrunsicherheit zu erstrecken, also darauf, ob diese Fahrunsicherheit 'absolut' oder 'relativ' ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 7)
VerfasserIn: Hentschel, Peter
Ort / Verlag / Datum:15.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.81 Verkehrssicherheit
629.118.35 Mopeds
613.81 Alkoholismus
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Schuld eines fahrunsicheren Verkehrsteilnehmers - auch eines Mofafahrers - braucht sich nicht auf die Beweisbarkeit seiner Fahrunsicherheit zu erstrecken, also darauf, ob diese Fahrunsicherheit 'absolut' oder 'relativ' ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog