Arbeiterkammerzugehörigkeit von leitenden Angestellten bzw. Prokuristen : BM f. soz. Verwaltung v.9.11.1983

Die in einem Schreiben der Arbeiterkammer zum Ausdruck gebrachte Annahme, der Angeschriebene werde nicht als arbeiterkammerzugehörig betrachtet, wenn er nicht die gegenteilige Meinung durch Rücksendung eines Beiblattes zum Ausdruck bringt, erachtet das BM. f. soz. Verwaltung daher als gesetzeskonfor...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:21.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 AK
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in einem Schreiben der Arbeiterkammer zum Ausdruck gebrachte Annahme, der Angeschriebene werde nicht als arbeiterkammerzugehörig betrachtet, wenn er nicht die gegenteilige Meinung durch Rücksendung eines Beiblattes zum Ausdruck bringt, erachtet das BM. f. soz. Verwaltung daher als gesetzeskonform.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog