Bussgelder als Steuerrabatt in Deutschland

Der Bundesfinanzhof in München hat entschieden, dass Geldbussen künftig als Aufwandposten vom versteuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, sofern die Strafe im Zusammenhang mit betrieblicher oder beruflicher Tätigkeit verhängt wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:23.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.026 Steuerbegünstigungen
343.2/.7 Strafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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