Mutterschutz und Umsatzprovision im Einzelhandel : Bundesarbeitsgericht v.25.5.1983

Nach 4 Abs.3 Nr.1 MuSchG ist die Beschäftigung von werdenden Müttern mit Akkordarbeiten verboten / Diesem Beschäftigungsverbot unterliegen nur solche Entlohnungsformen, bei denen die Entgelthöhe entscheidend von dem Umfang der Arbeitsmenge beeinflusst wird / Bei einer Verkaufsprovision im Einzelhand...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.021.812.2 Akkordarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-346215 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage