Ungesetzliche Betriebsvereinbarung bei Gleitzeitordnung : AG Wien v.25.7.1983

Werden durch Betriebsvereinbarung Mehrarbeitszeiten, die zehn Mehrstunden monatlich übersteigen, nur zur Hälfte auf den Folgemonat 'übertragen', steht diese Vorgangsweise den zwingenden Normen des Arbeitszeitgesetzes entgegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.811 Arbeitszeit, gleitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden durch Betriebsvereinbarung Mehrarbeitszeiten, die zehn Mehrstunden monatlich übersteigen, nur zur Hälfte auf den Folgemonat 'übertragen', steht diese Vorgangsweise den zwingenden Normen des Arbeitszeitgesetzes entgegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog