Erschliessungsbeitrag, zum Anbau bestimmte Erschliessungsanlage : BVerwG. v.3.6.1983

Eien selbständige öffentliche Verkehrsanlage ist nur dann 'zum Anbau bestimmt' i. S. des 127 Abs.2 Nr.1 BBauG, wenn sie bei verallgemeinernder Betrachtung den anliegenden Grundstücken eine tatsächliche und vom Widmungsumfang gedeckte Anfahrmöglichkeit bietet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.7/.8 Strassenbau
656.1 Strassenverkehr
336.28 Gebühren
351.811 Strassenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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