Erschliessungsbeitrag, zum Anbau bestimmte Erschliessungsanlage : BVerwG. v.3.6.1983
Eien selbständige öffentliche Verkehrsanlage ist nur dann 'zum Anbau bestimmt' i. S. des 127 Abs.2 Nr.1 BBauG, wenn sie bei verallgemeinernder Betrachtung den anliegenden Grundstücken eine tatsächliche und vom Widmungsumfang gedeckte Anfahrmöglichkeit bietet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 625.7/.8 Strassenbau
656.1 Strassenverkehr 336.28 Gebühren 351.811 Strassenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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