Sonderarbeitskampfrecht der Presse

Der Arbeitskampf ist als ultima ratio eine auch im Pressebereich notwendige Hilfseinrichtung der Tarifautonomie / Die Verfassungsgarantie der Pressefreiheit gebietet ein solches Arbeitskampfrecht zu schaffen oder fortzubilden / Die Quotenberechnung durch das BAG hat fehlerhafte Bezugsgrössen / Warns...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 5)
VerfasserIn: Rüthers, Bernd
Ort / Verlag / Datum:01.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht
070.13 Pressefreiheit
351.751 Presserecht
331.895 Aussperrung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitskampf ist als ultima ratio eine auch im Pressebereich notwendige Hilfseinrichtung der Tarifautonomie / Die Verfassungsgarantie der Pressefreiheit gebietet ein solches Arbeitskampfrecht zu schaffen oder fortzubilden / Die Quotenberechnung durch das BAG hat fehlerhafte Bezugsgrössen / Warnstreiks sind in der Presse begrifflich kaum denkbar / Rollierende Warnstreiks im Sinne der sogenannten 'neuen Beweglichkeit' sind als gezielte Kampfstreiks zu werten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog