Zur Abgrenzung der inländischen Gerichtsbarkeit bei Fehlen ausdrücklicher Vorschriften : Eine Besprechung der Entscheidung JBl 1983, 541
Fehlt also eine durch einen gesetzlichen Gerichtsstand repräsentierte ausreichende Inlandsbeziehung, so wird wie bisher die inländische Jurisdiktion nur bei Vorliegen eines 'besonderen Bedürfnisses nach inländischem Rechtsschutz' bejaht werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1984; Nr 1/2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 21.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
341.9 Kollisionsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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