Zur Abgrenzung der inländischen Gerichtsbarkeit bei Fehlen ausdrücklicher Vorschriften : Eine Besprechung der Entscheidung JBl 1983, 541

Fehlt also eine durch einen gesetzlichen Gerichtsstand repräsentierte ausreichende Inlandsbeziehung, so wird wie bisher die inländische Jurisdiktion nur bei Vorliegen eines 'besonderen Bedürfnisses nach inländischem Rechtsschutz' bejaht werden können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1984; Nr 1/2)
VerfasserIn: Schwimann, Michael
Ort / Verlag / Datum:21.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.9 Privatrecht, internationales
341.9 Kollisionsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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