Die 'Rücknahme' der Kündigung im Kündigungsschutzprozess und ihre Auswirkungen auf den Annahmeverzug des Arbeitgebers

Nach der Entscheidung des BAG vom 19.8.1982 kann der Arbeitgeber trotz erhobener Kündigungsschutzklage seine Kündigung nicht mehr einseitig zurücknehmen / Dennoch kann der Arbeitgeber seinen während des Kündigungsschutzprozesses bestehenden Annahmeverzug dadurch beenden, dass er die Kündigung einsei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 3)
VerfasserIn: Berkowsky, Wilfried
Ort / Verlag / Datum:30.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der Entscheidung des BAG vom 19.8.1982 kann der Arbeitgeber trotz erhobener Kündigungsschutzklage seine Kündigung nicht mehr einseitig zurücknehmen / Dennoch kann der Arbeitgeber seinen während des Kündigungsschutzprozesses bestehenden Annahmeverzug dadurch beenden, dass er die Kündigung einseitig zurücknimmt und den Arbeitnehmer zur Weiterbeschäftigung auffordert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog