Versicherungen kündigen Spitalverrechnung auf

Das bedeutet nun für Privatpatienten, dass sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zuerst die gesamte Summe zahlen müssen und erst später jenen Teil erstattet bekommen, der den Richtsätzen entspricht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1984)
VerfasserIn: Maly, Christine
Ort / Verlag / Datum:04.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.382 Krankenversicherung, private
614.257 Ärztehonorar
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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