Versicherungen kündigen Spitalverrechnung auf
Das bedeutet nun für Privatpatienten, dass sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zuerst die gesamte Summe zahlen müssen und erst später jenen Teil erstattet bekommen, der den Richtsätzen entspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1984)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.382 Krankenversicherung, private
614.257 Ärztehonorar |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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