Verfassungswidrige Einordnung von Sozialplanabfindungen im Range vor 61 Abs.1 Nr.1 KO durch das BAG : Bundesverfassungsgericht v.19.10.1983
Die Einordnung von Sozialplanabfindungen als Konkursforderungen im Range vor 61 Abs.1 Nr.1 KO kraft Richterrechts ist mit der Verfassung unvereinbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-340551 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |