Verfassungswidrige Einordnung von Sozialplanabfindungen im Range vor 61 Abs.1 Nr.1 KO durch das BAG : Bundesverfassungsgericht v.19.10.1983

Die Einordnung von Sozialplanabfindungen als Konkursforderungen im Range vor 61 Abs.1 Nr.1 KO kraft Richterrechts ist mit der Verfassung unvereinbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht Dokument Nr. A-340551 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage