Eine späte Anerkennung : Die Frauen dürfen bei der Pensionsreform nicht unter die Räder kommen
Unsere berufstätigen Frauen sind sicherlich auch im Falle des Todes des Ehemannes keine 'Doppelverdiener' und keine 'Doppelbezieher'. Sie waren aber, oft ein ganzes Leben lang, Doppel-und Dreifacharbeiter. Ihre Witwenpension ist daher kein Privileg, sondern eine oftmals geringe u...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Furche (1984; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396.5 Frauenarbeit 331.215 Frauenlöhne |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unsere berufstätigen Frauen sind sicherlich auch im Falle des Todes des Ehemannes keine 'Doppelverdiener' und keine 'Doppelbezieher'. Sie waren aber, oft ein ganzes Leben lang, Doppel-und Dreifacharbeiter. Ihre Witwenpension ist daher kein Privileg, sondern eine oftmals geringe und fast immer späte Anerkennung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |