Eine späte Anerkennung : Die Frauen dürfen bei der Pensionsreform nicht unter die Räder kommen

Unsere berufstätigen Frauen sind sicherlich auch im Falle des Todes des Ehemannes keine 'Doppelverdiener' und keine 'Doppelbezieher'. Sie waren aber, oft ein ganzes Leben lang, Doppel-und Dreifacharbeiter. Ihre Witwenpension ist daher kein Privileg, sondern eine oftmals geringe u...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Furche (1984; Nr 4)
VerfasserIn: Krebs, Edith
Ort / Verlag / Datum:01.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit
331.215 Frauenlöhne
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unsere berufstätigen Frauen sind sicherlich auch im Falle des Todes des Ehemannes keine 'Doppelverdiener' und keine 'Doppelbezieher'. Sie waren aber, oft ein ganzes Leben lang, Doppel-und Dreifacharbeiter. Ihre Witwenpension ist daher kein Privileg, sondern eine oftmals geringe und fast immer späte Anerkennung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog