Die Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht

Die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche richtet sich zunächst nach den in zahlreichen Gesetzen verstreuten Sonderbestimmungen. Die bestehenden Lücken sind durch eine analoge Anwendung der allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu schliessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 1)
VerfasserIn: Dörr, Dieter
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
342 Recht, öffentliches
351.83 Sozialrecht
336.2 Abgaben
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.439 Verjährung Dokument Nr. A-340295 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage