Flexibilität und Teilzeitarbeitsplätze durch die elektronische Heimarbeit : Arbeitswelt - Was ein Praktiker den Gewerkschaften entgegnet

Die Forderung der IG Metall nach einem gesetzlichen Verbot elektronischer Heimarbeit (siehe HB vom 9.1.1984) ist auf entschiedenen Widerstand gestossen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:27.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.794 Heimarbeiter
621.38 Elektronik
331.811 Teilzeitarbeit
331.021F Bildschirmarbeit
331.811 Arbeitszeit, variable
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Forderung der IG Metall nach einem gesetzlichen Verbot elektronischer Heimarbeit (siehe HB vom 9.1.1984) ist auf entschiedenen Widerstand gestossen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog