Ist 17 KO auf den Stromlieferungsvertrag anwendbar?
Der übliche Stromlieferungsvertrag ist ein Rahmenvertrag, der zweiseitig nur verpflichtet, soweit der Abnehmer von Energie eine Grundgebühr zu zahlen hat. Insoweit greift 17 KO ein, wenn der Kunde bei Konkurseröffnung mit Grundgebühren im Rückstand ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 1/2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 620.92 Energieversorgung
347.736 Konkursrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 620.92 Energieversorgung | Dokument Nr. A-339231 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |