Dürfen Banken über alles plaudern? : Die neuen Geschäftsbedingungen alarmieren die Datenschützer

'Die Bank kann bankmässige Auskünfte, und zwar auch über die Kreditwürdigkeit und die Zahlungsfähigkeit des Kunden (Kreditauskünfte) erteilen'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1984; Nr 4)
VerfasserIn: Hoffmann, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:20.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.77 Kredite
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
336.77 Kreditinstitute
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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