Teilwertabschreibung bei Preisherabsetzungen im Einzelhandel : Bundesfinanzhof v.27.10.1983

Preisherabsetzungen im Einzelhandel führen zu einem Teilwertabschlag bei den Anschaffungskosten, wenn der ursprünglich kalkulierte Verkaufsaufschlag der betroffenen Waren nur die betrieblichen Aufwendungen und einen durchschnittlichen Unternehmergewinn abdeckt oder dahinter zurückbleibt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
338.5 Preisbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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