Rentenanpassungsgesetz-Entwurf 1984 / Befristeter Arbeitsvertrag als Umgehung der Mitbestimmung : Bundesarbeitsgericht v.17.2.1983

Ein befristeter Arbeitsvertrag von nicht mehr als sechs Monaten bedarf nur dann eines sachlichen Grundes, wenn durch die Befristung ein besonderer gesetzlicher Bestandsschutz objektiv umgangen wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
35.08 Dienst, öffentlicher
371.12 Lehrer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-338743 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage