Keine Verlängerungsmöglichkeit der Frist bei unwirksamer Kündigung : OGH v.20.9.1983

In der am Tage der Ausstellung und Absendung des Kündigungsschreibens erfolgten Übergabe einer Gleichschrift dieses Schreibens an den Betriebsrat kann nicht die Verständigung von der beabsichtigten Kündigung, sondern nur die Verständigung von der erfolgten Kündigung erblickt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:13.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der am Tage der Ausstellung und Absendung des Kündigungsschreibens erfolgten Übergabe einer Gleichschrift dieses Schreibens an den Betriebsrat kann nicht die Verständigung von der beabsichtigten Kündigung, sondern nur die Verständigung von der erfolgten Kündigung erblickt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog