Zum Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird heute noch zu einseitig unter dem Aspekt der Rechtssicherungsfunktion gesehen. Inzwischen haben die Gerichte weitere Funktionen übernommen / Funktionen der Rechtsentwicklung und neue Formen eines kollektiven Rechtsschutzes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 1/2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Verwaltungsgerichtshof
34.03 Rechtssicherheit 34.03 Rechtsschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird heute noch zu einseitig unter dem Aspekt der Rechtssicherungsfunktion gesehen. Inzwischen haben die Gerichte weitere Funktionen übernommen / Funktionen der Rechtsentwicklung und neue Formen eines kollektiven Rechtsschutzes. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |