Atomsperrgesetz ist rechtsgültig : Verfassungsgerichtshof wies Antrag auf Aufhebung ab

Als Begründung wurde ein Verstoss gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen den Gleichheitsgrundsatz angegeben. Der Verfassungsgerichtshof schloss sich dieser Argumentation aber nicht an und wies den Antrag ab.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
347.991 Verfassungsgerichtshof
338.98:620.9 Energiepolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 621.311 Kernkraftwerke Dokument Nr. A-338198 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage