Atomsperrgesetz ist rechtsgültig : Verfassungsgerichtshof wies Antrag auf Aufhebung ab
Als Begründung wurde ein Verstoss gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen den Gleichheitsgrundsatz angegeben. Der Verfassungsgerichtshof schloss sich dieser Argumentation aber nicht an und wies den Antrag ab.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 621.311 Kernkraftwerke
347.991 Verfassungsgerichtshof 338.98:620.9 Energiepolitik |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 621.311 Kernkraftwerke | Dokument Nr. A-338198 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |