Atomsperrgesetz ist rechtsgültig : Verfassungsgerichtshof wies Antrag auf Aufhebung ab

Als Begründung wurde ein Verstoss gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen den Gleichheitsgrundsatz angegeben. Der Verfassungsgerichtshof schloss sich dieser Argumentation aber nicht an und wies den Antrag ab.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
347.991 Verfassungsgerichtshof
338.98:620.9 Energiepolitik
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Begründung wurde ein Verstoss gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen den Gleichheitsgrundsatz angegeben. Der Verfassungsgerichtshof schloss sich dieser Argumentation aber nicht an und wies den Antrag ab.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog