Zulässigkeit der einvernehmlichen Verlängerung der Wochenfrist des 99 Abs.3 BetrVG betr. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmassnahme : Bundesarbeitsgericht v.17.5.1983
Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit muss es möglich sein, dem Betriebsrat durch Fristverlängerung entgegenzukommen, wenn der Betriebsrat sich nicht innerhalb einer Woche ein abschliessendes Urteil bilden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Mitbestimmung 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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