Zulässigkeit der einvernehmlichen Verlängerung der Wochenfrist des 99 Abs.3 BetrVG betr. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmassnahme : Bundesarbeitsgericht v.17.5.1983

Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit muss es möglich sein, dem Betriebsrat durch Fristverlängerung entgegenzukommen, wenn der Betriebsrat sich nicht innerhalb einer Woche ein abschliessendes Urteil bilden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 49)
Ort / Verlag / Datum:09.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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