Verfassungsrechtliche Probleme der Grundstücksbenutzung für Zwecke der örtlichen Energieversorgung

Unter Berücksichtigung des vom BVerfG geprägten Satzes 'Der Begriff des von der Verfassung gewährleisteten Eigentums muss aus der Verfassung selbst gewonnen werden', hätte der BGH zu dem Ergebnis kommen müssen, dass keine Entschädigungspflicht besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 49)
VerfasserIn: Kimminich, Otto
Ort / Verlag / Datum:14.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:333.11 Enteignung: Grundbesitz
347.513 Schadenersatz
621.31 Elektrizitätswirtschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter Berücksichtigung des vom BVerfG geprägten Satzes 'Der Begriff des von der Verfassung gewährleisteten Eigentums muss aus der Verfassung selbst gewonnen werden', hätte der BGH zu dem Ergebnis kommen müssen, dass keine Entschädigungspflicht besteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog