Beschwerde gegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe : Bundesfinanzhof v.22.6.1983

Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe ist auch dann statthaft, wenn wegen des niedrigen Streitwerts der Hauptsache zwar nicht unmittelbar Streitwertrevision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden kann, die Hauptsache aber dadurch an den Bundesfinanzhof gelangen kann, dass die R...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:10.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Verfahrenshilfe
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe ist auch dann statthaft, wenn wegen des niedrigen Streitwerts der Hauptsache zwar nicht unmittelbar Streitwertrevision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden kann, die Hauptsache aber dadurch an den Bundesfinanzhof gelangen kann, dass die Revision zugelassen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog