Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung : Bundesarbeitsgericht v.2.8.1983
Erheblichkeitsprüfung im Rahmen des 111 BetrVG: Mindestens 5% der Belegschaft müssen betroffen sein nur die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen ist massgeblich.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erheblichkeitsprüfung im Rahmen des 111 BetrVG: Mindestens 5% der Belegschaft müssen betroffen sein nur die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen ist massgeblich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |